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Ulrich Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3145-5

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Ulrich Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 134 Gesellschaft auf Lebenszeit, Befristung

Petra Leupold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Einführung
1
II.
Gesellschaft auf Lebenszeit (Fall 1)
24
III.
Fortgesetzte Gesellschaft (Fall 2)
5

I. Einführung

1

Nach § 134 gilt die Ges für die § 132, 133 in zwei Fällen als unbefristete. Rechtstechnisch handelt es sich um Fiktion (Fall 1) und Zweifelsregel (Fall 2). Mit beidem wird Anwendungsbereich von § 132 erweitert, jener v § 133 aber tendenziell eingeengt, weil Zumutbarkeit der Fortsetzung (nur) bis zum nächstzulässigen Kündigungstermin zu prüfen ist (ordentl Kündigung als milderes Mittel). Wortgleiche Bestimmung sieht § 1211 ABGB idF GesbR-RG für GesBR vor.

II. Gesellschaft auf Lebenszeit (Fall 1)

2

In Kombination mit § 132 Abs 2 werden die Gfter im Ergebnis zwingend vor zeitlich unabsehbarer, im Einzelfall auch potentiell überlanger Bindung geschützt.

3

Befristung auf Lebenszeit muss ausdrücklich erfolgen und (auch) Mindestdauer sein. Sie kann sich auf einen bestimmten oder alle (und damit den erstversterbenden) Gfter beziehen. Ges gilt stet...

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