Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 288

Christoph Ritz

1

Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl I 2012/51) hat für Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden das Vorstellungsverfahren (vor der Aufsichtsbehörde) durch das Beschwerdeverfahren (vor den Verwaltungsgerichten) ersetzt.

2

Nach Art 118 Abs 4 zweiter Satz B-VG (idF BGBl I 2012/51) besteht in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches ein zweistufiger Instanzenzug; dieser kann gesetzlich ausgeschlossen werden. Bei diesem Instanzenzug handelt es sich um einen innergemeindlichen, also zwischen Organen der Gemeinde (ErlRV 1618 BlgNR 24. GP, 12).

3

§ 288 (idF FVwGG 2012) regelt für den Fall, dass ein solcher zweistufiger Instanzenzug nicht gesetzlich ausgeschlossen ist, das Berufungsverfahren. § 288 ordnet für solche Berufungsverfahren die sinngemäße Anwendung der für Bescheidbeschwerdeverfahren geltenden Bestimmungen an. Dies betrifft etwa (vgl ErlRV 2007 BlgNR 24. GP, 20):

  • § 245 (Frist),

  • §§ 246 Abs 1 und 248 (Befugnis),

  • § 250 Abs 1 (Inhaltserfordernisse),

  • §§ 251 und 252 Abs 3 (Umfang der Anfechtbarkeit),

  • § 255 (Rechtsmittelverzicht),

  • § 256 (Zurücknahme),

  • §§ 257 bis 259 (Beitri...

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