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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 266

Christoph Ritz

Literatur: Baldauf, Zweck, Nutzen und Lasten eines Aktenverzeichnisses, SWK 2014, 1303.

1

Die in § 266 Abs 1 (idF FVwGG 2012) vorgesehene Gleichzeitigkeit der Aktenvorlage mit der Vorlage der Beschwerde ist insbesondere bei elektronischer Aktenführung zweckmäßig (ErlRV2007 BlgNR 24. GP, 19).

Ein Aktenverzeichnis ist eine Übersicht über alle in einem Akt befindlichen Schriftstücke, typischerweise chronologisch geführt und unter Bezeichnung der Schriftstücke mit Ordnungsnummern (; vgl kritisch zur Praxis der Finanzämter Baldauf, SWK 2014, 1303).

Die Übermittlung einer Ausfertigung des Aktenverzeichnisses an die Partei (§ 78) erhöht den Rechtsschutz. Sie soll es auch der Partei ermöglichen, Kenntnis davon zu erhalten, welche Akten die Abgabenbehörde dem Verwaltungsgericht vorgelegt hat und ob sie das Gericht vollständig von bedeutsamen tatsächlichen Verhältnissen informiert hat (Fischerlehner, Abgabenverfahren2, § 266 Anm 3; Althuber in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 266, 744).

2

§ 266 Abs 3 berücksichtigt, dass es Fälle geben kann, in denen elektronisch gespeicherte Daten für das Verwaltungsgericht nicht lesbar oder nicht in Papierform ausdruckbar sind. Die...

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