Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 251

Christoph Ritz

Literatur: Jirkuff, Abgeleitete Bescheide im Steuerrecht, SWK 1973, A V 3 (4); Stoll, Änderungen im Abgabenrechtsmittelverfahren durch die Novelle 1980, BGBl. 151, WT 1981, H 5, 5 und H 6, 3 (5); Stoll, Der Rechtsschutz im Abgabenverfahren nach der BAO Nov 1980, JBl 1982, 1, 79; Sutter, Widersprüchliche VwGH-Judikatur zur Zulässigkeit der Endgültigerklärung eines vorläufigen Bescheides durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz! AnwBl 2003, 225; Fischerlehner, Anfechtbarkeit eines Berichtigungsbescheides, ecolex 2010, 605; Ryda/Langheinrich, Zentrale Aspekte der BAO-Normierungen rund um die neue Bescheidbeschwerde, FJ 2014, 208 (217).

Übersicht der Kommentierung


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I.
Volle Anfechtbarkeit
16
II.
Ausnahmen
A.
Hinzutretende Bescheide
710
B.
Ausdrückliche Einschränkungen der Vollanfechtbarkeit
1.
Bei Rechtsmittelverzicht (§ 255 Abs 3)
11, 12
2.
Weitere Fälle
1318

I. Volle Anfechtbarkeit

1

Im Bereich des Abgabenverfahrensrechtes kann – von gesetzlichen Ausnahmen abgesehen – keine Teilrechtskraft eintreten (; , 93/14/0104).

2

Bescheide, die an die Stelle eines früheren Bescheides treten, sind in vollem Umfang anfechtbar (§ 251 erster Satz); sie sind daher auch in Belangen voll ...

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