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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 205b

Christoph Ritz

1

Nach § 323 Abs 30 tritt § 205b mit in Kraft. Dass die Bestimmung über die Berufungszinsen bzw nunmehr Beschwerdezinsen (§ 205a) nicht für Landes- und Gemeindeabgaben gilt, ist offenbar Folge von Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren (des Städtebundes sowie des Landes Wien).

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