Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 17

Christoph Ritz

1

Verbrauchsteuern sind die Tabaksteuer, Biersteuer, Mineralölsteuer, die Alkoholsteuer und die Schaumweinsteuer.

Die Umsatzsteuer stellt im gegebenen Zusammenhang keine Verbrauchsteuer dar (zB Tipke/Kruse, AO, § 76 Tz 1; Stoll, BAO, 183; Ehrke-Rabel in Doralt/Ruppe, Steuerrecht II7, Tz 149; Unger in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 17, 78; Fischerlehner, Abgabenverfahren2, § 17 Anm 1).

2

Die Sachhaftung wird durch Beschlagnahmebescheid (§ 225) geltend gemacht. Zum Wesen der Sachhaftung siehe § 8, zur Rechtsstellung des Adressaten eines Beschlagnahmebescheides siehe § 225.

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