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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

Print-ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 187

Christoph Ritz

1

§ 187 (gesonderte Feststellung von Einkünften) war gem § 323 Abs 6 auf Einkünfte, die in einem nach dem endenden Wirtschaftsjahr erzielt werden, nicht mehr anzuwenden.

Die Aufhebung des § 187 durch das FVwGG 2012 erfolgte, weil die Bestimmung keine praktische Bedeutung mehr hatte (ErlRV 2007 BlgNR 24. GP, 15).

BAO | Bundesabgabenordnung

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