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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 13

Christoph Ritz

Erlässe: Haftungen gemäß § 9 bis 16 BAO, AÖF 2006/186, Abschn 6.

1

Nach von Wallis (in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, idF vor Nachlieferung Juli 1998, § 73 Tz 1) findet die Haftung des Organs ihre Rechtfertigung darin, dass bei steuerlicher Anerkennung einer Organschaft die vom Organträger zu zahlende Steuer auch die Beträge umfasst, die ohne diese Organschaft von der Organgesellschaft geschuldet worden wären.

2

Eine Organschaft liegt nach § 2 Abs 2 Z 2 UStG 1994 vor, wenn eine juristische Person „nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch“ in ein Unternehmen eingegliedert ist.

3

Eine Abgabe, bei der sich die Abgabepflicht auf den Betrieb des beherrschten Unternehmens gründet, ist im gegebenen Zusammenhang insbesondere die Umsatzsteuer jedoch ohne Einfuhrumsa...

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