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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 154

Christoph Ritz

1

In § 122 Abs 1 bezeichnete Betriebe sind solche, die Gegenstände herstellen oder gewinnen, an deren Herstellung, Gewinnung, Wegbringung oder Verbrauch eine Abgabepflicht geknüpft ist. Darunter fallen zB Herstellungsbetriebe iSd § 12 BierStG 1995, § 14 TabStG 1995, § 27 MinStG 1995.

2

Eine amtliche Aufsicht ist beispielsweise vorgesehen in den §§ 47 ff MinStG 1995, §§ 32 ff TabStG 1995, §§ 32 ff BierStG 1995.

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