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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 121

Christoph Ritz

1

Die gesetzliche Frist zur Erstattung der Anzeigen gem § 120 ist zufolge § 110 Abs 1 nicht verlängerbar (zB Fischerlehner, Abgabenverfahren2, § 121 Anm 1; Tanzer in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 121, 352).

2

§ 108 Abs 4 (Nichteinrechnung der Tage des Postenlaufes) gilt auch für die Anzeigefrist des § 121 (BMF, AÖF 2006/124, Abschn 2.3.4).

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