zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ISR 1, Jänner 2017, Seite 24

Unionsrechtsvereinbarkeit der Anti-Treaty Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG 2007

Julian Böhmer

ISR.2017.01.R.04

EStG § 50d Abs. 3

§ 50d Abs. 3 EStG a.F. auf dem unionsrechtlichen Prüfstand: Kann die Zwischenschaltung einer niederländischen Gesellschaft unionsrechtlich missbräuchlich sein (und damit eine Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG erlauben), wenn der Inländer bei Direktbezug der Dividende die in diesem Fall entstandene Kapitalertragsteuer hätte anrechnen oder zur Erstattung bringen können und damit gar kein finaler Steuervorteil entsteht?

(nicht amtlicher Leitsatz)

FG Köln Beschl. - 2 K 2995/12

Das Problem: Das Internationale Steuerrecht wird derzeit durch das BEPS-Projekt und dessen Umsetzung geprägt. Teil des BEPS-Projekts ist auch die Vermeidung der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen, das Treaty Shopping (vgl. OECD [2015] S. 25„Preventing the Granting of Treaty Benefits in Inappropriate Circumstances“, Action 6: Final Report). Dazu ist vorgesehen, mit dem multilateralen Instrument Limitation-of-Benefits-Klauseln (LoB-Klauseln), wie u.a. in den DBA Deutschland-USA bzw. Deutschland-Japan bereits enthalten, in möglichst viele weitere Abkommen einzufügen.

Deutschland verfügt allerdings bereits seit geraumer Zeit über eine eigene Vorschrift zur Bekämpfung von Treaty bzw. Directive Shopping mittels Holdinggesellschaf...

Daten werden geladen...