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ISR 10, Oktober 2017, Seite 374

Dritte Vorlage zur Unionsrechtsvereinbarkeit der Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG

Julian Böhmer

ISR.2017.10.R.06

AEUV Art. 49, 54; Mutter-Tochter-Richtlinie Art. 1 Abs. 2; EStG § 50d Abs. 3

Es bestehen Zweifel, ob die Beschränkung der Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Dividenden an Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat nach § 50d Abs. 3 EStG 2012 mit der Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV vereinbar ist, wenn der an dem Empfänger der Dividende beteiligte Gesellschafter im Inland unbeschränkt steuerpflichtig und zur Anrechnung der Kapitalertragsteuer berechtigt ist.

(nicht amtliche Leitsätze)

FG Köln Beschl. - 2 K 773/16

Das Problem: Mit Beschluss vom hat das FG Köln ein weiteres Verfahren, in dem über die Erstattung von Kapitalertragsteuer gestritten wurde, ausgesetzt und dem EuGH Rechtsfragen zur Auslegung der Grundfreiheiten und der Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR) vorgelegt. Maßgebend ist auch in diesem Verfahren § 50d Abs. 3 EStG. Nachdem die ersten beiden Vorlageverfahren (FG Köln v. – 2 K 2995/12, ISR 2017, 24 m. Anm. Böhmer – Deister Holding; v. – 2 K 721/13, ISR 2017, 54 m. Anm. Böhmer – Juhler Holding) noch § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des JStG 2007 betrafen und damit mittlerweile ausgelaufenes Recht, stellt die neue Vorlage nun die aktuelle Fassung des § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. des Beitreibungsricht...

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