Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG – Keine Berücksichtigung fiktiver Veräußerungsverluste
ISR.2017.11.R.01
AStG i.d.F. des SEStEG/JStG 2009 § 6 Abs. 1 Satz 1; EStG § 17
§ 6 Abs. 1 Satz 1 AStG ist auch nach den Modifikationen durch das SEStEG dahin auszulegen, dass er nur für die Fälle auf § 17 EStG verweist, in denen der gemeine Wert der Anteile zu dem für die Besteuerung maßgebenden Zeitpunkt die Anschaffungskosten übersteigt (Anschluss an das Senatsurteil BFH v. – I R 43/86, BFHE 160, 180 = BStBl. II 1990, 615).
BFH Urt. - I R 27/15
S. 391
Das Problem:
I. Vorbemerkung zur Entstrickungsbesteuerung
Die Entstrickungsbesteuerung ist durch die jüngsten Richtlinien der EU („ATAD 1“) erneut in der Diskussion. Darin werden Vorgaben – neben zahlreichen anderen Feldern des Internationalen Steuerrechts (Überblick bei Kahlenberg, StuB 2016, 911) – für die Besteuerung in den Mitgliedstaaten bei Entstrickungsfällen gemacht (Müller/Wohlhöfler, IWB 2016, 665 [666]). Das deutsche Steuerrecht kennt bereits umfassende Regelungen zur Besteuerung bei der Entstrickung von Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG; § 12 Abs. 1 KStG; § 16 Abs. 3a EStG; zur fehlenden gewerbesteuerlichen Regelung Weiss, Ubg 2017, 95 [99]). Auch die unionsrechtlichen Vorgaben bezüglich der anzusetzenden Besteuerungsfolgen sind insoweit durch § 4g EStG und § 36 Abs. 5 EStG umgesetzt.
Im steuerlichen Pr...