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Nachträgliche Berücksichtigung der Wertminderung gem. § 6 Abs. 6 AStG bei der Wegzugsbesteuerung
AStG § 6 Abs. 6 Satz 1
1. Eine rückwirkende Korrektur des fiktiven Veräußerungsgewinns gem. § 6 Abs. 6 AStG i.V.m. § 175 AO wegen Eintritts einer Anteilswertminderung nach Wegzug setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die Verlustberücksichtigung im Rahmen seiner ESt-Erklärung im Zuzugsstaat erfolgslos beantragt hat.
2. Eine Verlustberücksichtigung im Zuzugsstaat gem. § 6 Abs. 6 AStG ist bereits dann gegeben, wenn der Zuzugsstaat – mangels ausgleichsfähiger/verrechenbarer weiterer Einkünfte – lediglich eine Verlustfeststellung vornimmt.
FG Münster Urt. - 5 K 3356/17 E - ECLI:DE:FGMS:2020:0917.5K3356.17E.00
Das Problem: Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG beschäftigt in der Praxis nahezu sämtliche in einer Kapitalgesellschaftsstruktur organisierten Familienunternehmer. Zunehmend beschäftigen sich auch die FG mit Einzelaspekten des § 6 AStG (vgl. FG Köln v. – 15 K 2159/15, FR 2019, 828 = ISR 2019, 293 [Weiss]; FG Schleswig-Holstein v. – 4 K 113/17, ISR 2020, 122 [Weiss]; FG Münster v. – 1 K 3448/17 E, ECLI:DE:FGMS:2019:1031.1K3448.17E.00, ISR 2020, 15 [Weiss]; FG Baden-Württemberg v. – 2 K 835/19). Im Zentrum des Besprechungsurteils des FG Müns...