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Können ausländische Buchführungspflichten zu derivativen inländischen Buchführungspflichten nach § 140 AO führen?
Nach dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) sollen auch ausländische Buchführungspflichten derivative inländische Buchführungspflichten für steuerliche Zwecke begründen können. Hierdurch könnte insbesondere für Freiberufler-Personengesellschaften, die in einer ausländischen Rechtsform organisiert sind, das Wahlrecht zur Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG versagt sein. Im folgenden Diskussionsbeitrag wird dieser Frage nachgegangen.According to the Circular on Application of the General Tax Code (Anwendungserlass zur Abgabenordnung – AEAO) foreign bookkeeping obligations could trigger German bookkeeping obligations for tax purposes. If so, Professional Service Partnerships established under foreign law, might be excluded from determine their income on a cash basis based upon sec. 4 para. 3 German Income Tax Act (Einkommensteuergesetz – EStG). In the following a contribution to the discussion on this question is made.
I. Einleitung
Die Frage der derivativen inländischen Buchführungspflicht aufgrund ausländischer Buchführungspflichten durch die Transformationsnorm des § 140 AO hat hohe praktische Relevanz für Freiberufler-Personengesellschaften mit ausländischer Rechtsform und ist zwischen der erstinstanzlichen R...