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ISR 2, Februar 2014, Seite 37

Können ausländische Buchführungspflichten zu derivativen inländischen Buchführungspflichten nach § 140 AO führen?

Stefan Richter und David John

Nach dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) sollen auch ausländische Buchführungspflichten derivative inländische Buchführungspflichten für steuerliche Zwecke begründen können. Hierdurch könnte insbesondere für Freiberufler-Personengesellschaften, die in einer ausländischen Rechtsform organisiert sind, das Wahlrecht zur Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG versagt sein. Im folgenden Diskussionsbeitrag wird dieser Frage nachgegangen.According to the Circular on Application of the General Tax Code (Anwendungserlass zur Abgabenordnung – AEAO) foreign bookkeeping obligations could trigger German bookkeeping obligations for tax purposes. If so, Professional Service Partnerships established under foreign law, might be excluded from determine their income on a cash basis based upon sec. 4 para. 3 German Income Tax Act (EinkommensteuergesetzEStG). In the following a contribution to the discussion on this question is made.

I. Einleitung

Die Frage der derivativen inländischen Buchführungspflicht aufgrund ausländischer Buchführungspflichten durch die Transformationsnorm des § 140 AO hat hohe praktische Relevanz für Freiberufler-Personengesellschaften mit ausländischer Rechtsform und ist zwischen der erstinstanzlichen R...

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