zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ISR 8, August 2019, Seite 292

Buchführungspflicht einer ausländischen Immobilienkapitalgesellschaft

Stefan Richter und David John

isr.2019.08.i.0292.01.e

AO i.d.F. des BilMoG § 140, § 141 Abs. 2; EStG 2009 § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f; KStG § 2 Nr. 1, § 8 Abs. 1 Satz 1

„Andere Gesetze“ i.S.d. § 140 AO können auch ausländische Rechtsnormen sein. Eine in Deutschland beschränkt körperschaftsteuerpflichtige Aktiengesellschaft liechtensteinischen Rechts ist daher im Inland nach § 140 AO i.V.m. ihrer Buchführungspflicht aus liechtensteinischem Recht buchführungspflichtig.

BFH Urt. - I R 81/16

Das Problem: Der I. Senat des BFH nimmt erstmalig zu der Frage Stellung, ob ausländische Buchführungspflichten eine derivative Buchführungspflicht gem. § 140 AO begründen. Bislang wurde die Frage nicht höchstrichterlich geklärt. Die (Revisions-)Klägerin, eine Aktiengesellschaft liechtensteinischen Rechts, die einer Buchführungspflicht nach liechtensteinischen Vorschriften unterliegt, wendet sich gegen eine Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht für einen Gewerbebetrieb gem. § 141 Abs. 2 Satz 1 AO. Die Klägerin ist nur mit ihren Einkünften aus der Vermietung eines in Deutschland belegenen Grundstücks (beschränkt) steuerpflichtig. Sofern § 140 AO Anwendung findet, wäre § 141 AO gem. § 141 Abs. 1 Satz Halbs. 1 AO subsidiär.

Die Entscheidung des Gerichts: Anders als die Vorinstanz, geht der I. Senat des BFH für den der Entscheid...

Daten werden geladen...