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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 90b

Christoph Ritz

1

§ 90b (idF AbgVRefG) folgt dem Vorbild des § 61 Abs 1 zweiter Satz S-LAO (38 BlgNR 24. GP, 8).

2

Aus § 90b ergibt sich keine Verpflichtung der Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden, solche technischen Möglichkeiten vorzusehen (ErlRV 38 BlgNR 24. GP, 8; Kamhuber/Mühlberger/Pilz/Rathgeber, Die neue Abgabenordnung für Bund, Länder und Gemeinden, 18).

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