zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 28 Örtliche Zuständigkeit

Christoph Ritz

1

§ 28 Abs 2 AVOG 2010 entspricht dem (mit BGBl I 2010/9 aufgehobenen) § 68 BAO.

Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit sind ua die § 37 Abs 2, 39, 72, 87 Abs 3 und 88 Abs 2 ZollR-DG (vgl Reuter/Fuchs, EU-Zollrecht, Rz 110.5.2.5.).

2

Verbrauchsteuern sind die Biersteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Alkoholsteuer und die Schaumweinsteuer.

3

Nach § 9 Abs 1 AlSAG obliegt die Erhebung des Altlastenbeitrages dem Zollamt, in dessen Bereich der Beitragsschuldner seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Hat der Beitragsschuldner seinen Sitz oder Wohnsitz im Ausland, so ist das Zollamt Innsbruck zuständig.

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.