BAO | Bundesabgabenordnung
6. Aufl. 2017
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§ 7 Verweise
1
§ 7 Abs 1 AVOG 2010 entspricht zB § 3 Abs 5 BAO (dynamische Verweisung).
2
§ 7 Abs 2 AVOG 2010 ist § 28 Abs 8 UStG 1994 nachgebildet und soll verhindern, dass Verweisketten in Materiengesetzen auf bisherige Bestimmungen von AVOG oder BAO leerlaufen und sich Zuständigkeitslücken ergeben (ErlRV 477 BlgNR 24. GP, 5).
3
§ 7 Abs 3 AVOG 2010 stellt sicher, dass für die im AVOG 2010 verwendeten allgemeinen Begriffe (wie insbesondere „Abgabe“, „Abgabepflichtiger“, „Erhebung“ oder „Wohnsitz“ die Begriffsbestimmungen der BAO anzuwenden sind (vgl ErlRV 477 BlgNR 24. GP, 5).