Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 33

Christoph Ritz

1

Norminhalt des § 33 ist, dass im Zeitpunkt des Inkrafttretens der BAO von den Grundsätzen der §§ 28 bis 32 abweichenden Bestimmungen durch die BAO nicht derogiert wurde. Dies ist für § 57 BewG bedeutsam (zB Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 33 Anm 1).

2

Spätere speziellere Bestimmungen haben gegebenenfalls Derogationswirkung; dies ergibt sich aus allgemeinen Interpretationsregeln (zB Unger in Althuber/Tanzer/Unger, BAO-HB, § 33, 145).

Nach Stoll (BAO-Handbuch, 89) sollte § 33 „Unsicherheiten vorbeugen“ und auch „den Grundsatz der Bedeutung und des Vorranges der Sonderregelungen gegenüber den allgemeinen Begriffsbestimmungen der §§ 28 ff BAO verstärken“.

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