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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 323a

Christoph Ritz

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundsatz (§ 323a Abs 1 Z 1)
1, 2
II.
Übergangsbestimmungen (§ 323a Abs 1 Z 2-7)
A.
Begünstigungen
3, 4
B.
Fristen
5, 6
C.
Zurückweisungsbescheide
7, 8
D.
Bemessungsverjährung
914
E.
Nebenansprüche
15, 16
III.
§ 323a Abs 2
IV.
§ 323a Abs 3 und 4
18, 19

I. Grundsatz (§ 323a Abs 1 Z 1)

1

Grundsätzlich sind die Änderungen für die Landes- und Gemeindeabgaben mit in Kraft getreten (nach § 323a Abs 1 Z 1 erster Satz). Die Kundmachung des AbgVRefG erfolgte am .

2

Die lange Legisvakanz war erforderlich, um den Ländern und Gemeinden zu ermöglichen:

  • Legistische Maßnahmen (insbesondere formale Aufhebung der Landesabgabenordnungen im Interesse der Rechtsklarheit, neue Landesgesetze über Organisation und Zuständigkeit der Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden sowie über verwaltungsstrafrechtliche Bestimmungen, Anpassungen von Abgabengesetzen etwa bei Verweisungen),

  • Anpassungen von Vordrucken und EDV-Programmen,

  • Information der Bediensteten der Länder und Gemeinden.

II. Übergangsbestimmungen (§ 323a Abs 1 Z 2-7)

A. Begünstigungen

3

Abgabenrechtliche Begünstigungen, Berechtigunge...

BAO | Bundesabgabenordnung

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