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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 298

Christoph Ritz

1

Die Erlassung auf § 298 gestützter neuer Abgabenbescheide ist grundsätzlich nur innerhalb der Bemessungsverjährungsfrist zulässig (§ 302 Abs 1).

2

Die Bedeutung des § 298 besteht insbesondere bei Änderung der Hebesätze für vom Grundsteuermessbetrag abgeleitete Abgaben (insbesondere für den Beitrag von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).

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