Personalverrechnung in der Praxis 2023
34. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 116832. Beendigung von Dienstverhältnissen
In diesem Kapitel werden die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten der Beendigung eines Dienstverhältnisses sowie die damit verbundenen abgabenrechtlichen Verpflichtungen dargestellt.
32.1. Arten der Beendigung von Dienstverhältnissen
Ein Dienstverhältnis als Dauerschuldverhältnis (→ 4.4.1.) kann nur durch nachstehende Tatbestände oder Auflösungserklärungen beendet werden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
|
|
|
|
| |
| ||
| ||
Diese Tatbestände führen automatisch (ohne besondere Willenserklärung) zur Beendigung eines Dienstverhältnisses. | Diese Beendigungsarten bedürfen einer rechtsgeschäftlichen Erklärung, die | |
von beiden Parteien übereinstimmend abgegeben wird (zweiseitige Willenserklärung) (→ 2.4.). | von einer Partei einseitig abgegeben wird (einseitige Willenserklärung)* (→ 2.4.). | |
*) Eine einseitige Willenserklärung ist empfangsbedürftig (eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung), d.h., um wirksam zu werden, muss der Vertragspartner von der Lösung des Dien... |