Personalverrechnung in der Praxis 2023
34. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 106630. Firmenpensionisten
In diesem Kapitel werden u.a. Antworten auf folgende praxisrelevanten Fragestellungen gegeben:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
● | Wie sind Pensionskassenbeiträge abgabenrechtlich zu behandeln? | Seite | 1068 ff. |
● | Welche Lohnabgaben sind für Firmenpensionen abzuführen? | Seite | 1070 ff. |
● | Wie sind Pensionsabfindungen abgabenrechtlich zu behandeln? | Seite | 1072 ff. |
30.1. Arbeitsrechtliche Hinweise
Gemäß § 97 Abs. 1 ArbVG können Betriebsvereinbarungen (→ 3.3.5.1.) u.a. in folgenden Angelegenheiten abgeschlossen werden:
Im Sinn der Z 18 über
betriebliche Pensions- und Ruhegeldleistungen;
im Sinn der Z 18a über
Errichtung von und Beitritt zu Pensionskassen,
Verpflichtungen des Arbeitgebers und Rechte der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten, die sich daraus ergeben,
Art und Weise der Zahlung und Grundsätze über die Höhe jener Beiträge, zu deren Entrichtung sich der Arbeitnehmer verpflichtet,
Mitwirkung der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten an der Verwaltung von Pensionskassen,
Auflösung von und Austritt aus Pensionskassen und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen.
Darüber hinaus können auch in Kollektivverträgen (→ 3.3.4.) und in Einzeldienstverträgen (→ 4.1.) entsprechende Regelungen aufgenommen werden.
Zwei Gesetze regeln die rechtlichen Rahmenb...