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Kein rechnerischer doppelter Wechsel der Gewinnermittlung?
Zusammenschlüsse und Realteilungen von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
Für Zusammenschlüsse und Realteilungen von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern hat die Verwaltungspraxis das System des sog. "rechnerischen doppelten Wechsels der Gewinnermittlungsart" entwickelt.Der UFS Innsbruck hat sich in einer jüngeren Entscheidungzu einer Realteilung damit beschäftigt und ist zum Ergebnis gekommen, dass ein rechnerischer doppelter Wechsel der Gewinnermittlungsart mangels Grundlage im Gesetz nicht vorzunehmen sei. Das Verfahren ist beim VwGHanhängig.
Wie ist nun bei Zusammenschlüssen und Realteilungen in der Praxis wirklich vorzugehen? Dieser Beitrag soll die nach Ansicht der Autoren (weiterhin) bestehende Notwendigkeit und systematische Richtigkeit des rechnerischen doppelten Wechsels der Gewinnermittlungsart darstellen. Die - auch für Rechtsanwender, die viel mit Umgründungen beschäftigt sind - komplexe Thematik soll anhand eines Beispiels zur Realteilung einer OG mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach Art. V UmgrStG und bei den Einzelunternehmern fortgesetzten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zahlenmäßig einfach und übersichtlich dargestellt werden. Die Schlussfolgerungen aus dem Beispiel sowie die folgenden Ausführungen gelten generell sinngemäß auch für Zusammenschlüsse von Ein...