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SWK 26, 10. September 2011, Seite 892

Kinderbetreuung macht sich (steuerlich) bezahlt!

BMF: Verpflegungskosten, Bastelgeld und sämtliche Kosten für Ferienbetreuung absetzbar

Karin Blasl und Thomas Zimprich

Ausgehend von der Änderung der Rz. 884d LStR betreffend den Umfang der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Zuge des LStR-Wartungserlasses 2011wurde auch die diesbezügliche Information des BMF zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Zuge der außergewöhnlichen Belastungengeändert.

1. LStR-Wartungserlass 2011

Im Zuge des LStR-Wartungserlasses 2011 wurde die Richtlinienmeinung in Rz. 884d LStR bezüglich des Umfangs der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten geändert. Anders als bisher sind nun auch Kosten für Verpflegung, Bastelgeld sowie sämtliche Kosten für die Ferienbetreuung als außergewöhnliche Belastung i. S. d. § 34 Abs. 9 EStG absetzbar.

Aufgrund der dargestellten Änderung der LStR wurde die ursprüngliche Information des BMF zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten im Zuge der außergewöhnlichen Belastungen angepasst.

2. Änderung der BMF-Information

Im Rahmen der Adaptierung der bisherigen Information des BMF wurde lediglich der Punkt "Welche Kosten sind absetzbar?" geändert. Diesbezüglich wird ausgeführt, dass als Kinderbetreuungskosten die unmittelbaren Kosten für die Kinderbetreuung sowie Kosten für Verpflegung und das Bastelgeld abzugsfähig sind. Das Schulgeld für Pri...

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