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Schätzung bei Hundezucht und Liebhabereiprüfung
Schätzung bei Hundezucht und Liebhabereiprüfung (§ 115 BAO)
Es genügt angesichts der fehlenden Begründung der Schätzungsergebnisse bzw. angesichts der Begründungsmängel keinesfalls, dass sich das Finanzamt einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den umfangreichen Einwendungen pauschal mit dem Hinweis auf die einer Schätzung immanente Ungenauigkeit entzieht. Die fehlende Auseinandersetzung mit dem umfangreichen Vorbringen der Berufungswerberin lässt den berechtigten Schluss zu, dass Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid erlassen werden oder eine Bescheiderteilung unterbleiben hätte können (-F/10).