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Insolvenz: Schulderlass
• § 36 EStG 1988 hat nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Voraussetzung, dass ein in Sanierungsabsicht vorgenommener Nachlass betrieblicher Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes vorliegt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren. - (§ 36 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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