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SWK 3, 20. Jänner 2011, Seite 86

Reinigung von Bauwerken - Übergang der Umsatzsteuerschuld

Die neue Rechtslage ab 1. 1. 2011 im Überblick

Christoph Wiesinger

Seit sieht § 19 Abs. 1a UStG einen Übergang der Umsatzsteuerschuld bei der Erbringung von Bauleistungen an bestimmte Leistungsempfänger vor. Diese Bestimmung wurde mit dem Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 auf bestimmte Reinigungstätigkeiten ausgedehnt.

1. Übergang der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen - bisheriges System

Zum Übergang der Steuerschuld kommt es (u. a.), wenn der Leistungsempfänger

• eine Bauleistung empfängt und

• seinerseits mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt ist

oder

• eine Bauleistung empfängt und

• selbst üblicherweise Bauleistungen erbringt.

S. 87Bauleistungen waren bisher (und bleiben) alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Der Begriff des Bauwerks ist weit auszulegen und umfasst nicht nur Gebäude, sondern darüber hinaus sämtliche mit dem Erdboden verbundenen oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhenden, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellten Anlagen. Zu den Bauwerken zählen daher sämtliche Hoch- und Tiefbauten (z. B. Straßen, Tunnels) und mit dem Erdboden fest verbundene Anlagen wie Kraftwerke und Silos. Weiters gehören zu den Bauwerken Fenster und Türen sowie Boden...

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