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Grundstückshandel
• Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt in Bezug auf die Betätigung eines Grundstückshändlers nie auf die absolute Zahl an An- und Verkaufsvorgängen, sondern auf das sich im Einzelfall bietende Gesamtbild der Betätigung ab. - (§ 23 Z 1 EStG 1988), (Abweisung)
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