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SWK 2, 10. Jänner 2009, Seite 49

Leistungsbezug durch Holding aus dem Ausland

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Gerhard Gaedke und Michael Tumpel

Eine Holdinggesellschaft mit Sitz in Österreich, die neben der Beteiligungsverwaltung auch steuerpflichtige Umsätze in Österreich ausführt, beauftragt einen deutschen Rechtsanwalt mit der Vertragserrichtung für den Erwerb einer Beteiligung an einer deutschen Gesellschaft. Muss vom deutschen Rechtsanwalt deutsche oder österreichische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden?

Antwort: Die Beteiligungsverwaltung durch eine Holdinggesellschaft ist eine nichtunternehmerische Tätigkeit der Holding (, Polysar, Slg. 1991, I-3111). Wenn eine Holdinggesellschaft aber in die Verwaltung von Unternehmen, an denen sie Beteiligungen erworben hat, eingreift, indem sie etwa administrative, finanzielle, kaufmännische und technische Dienstleistungen an ihre Tochtergesellschaften erbringt, ist sie Unternehmer, wenn sie dafür ein gesondertes Entgelt, auch pauschal in Form einer Konzernumlage erhält (Rz. 185 UStR: "Holdinggesellschaft"). Vorleistungen, welche für den nichtunternehmerischen Bereich bezogen werden, berechtigen hingegen nicht zum Vorsteuerabzug. Werden Vorleistungen sowohl für den unternehmerischen als auch für den nichtunternehmerischen Bereich in Anspruch genommen, so kan...

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