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Wirtschaftlicher Arbeitgeber bei grenzüberschreitender Beschäftigung
Welcher Staat hat das Besteuerungsrecht?
Oft stellt sich die Frage bei Entsendungen, wer denn nun der wirtschaftliche Arbeitgeber des Dienstnehmers ist. Dies ist vor allem deshalb von Bedeutung, weil mit dieser Frage auch jene einhergeht, welcher Staat das Besteuerungsrecht vom ersten Tag an innehat. Der UFS Wienhatte diese Frage zu beurteilen - wie der vorliegende Beitrag zeigen soll, bleiben dennoch einige gewichtige Zweifelsfragen offen.
1. Der Sachverhalt
Eine österreichische Gesellschaft überließ mittels Gestellungsvertrags einen Mitarbeiter an eine slowakische Tochtergesellschaft. Dabei setzte der Mitarbeiter 30 % seiner Arbeitstätigkeit im Ausland ein. Der Dienstnehmer hielt sich weniger als 183 Tage im Ausland auf. Die Versteuerung der ausländischen Tätigkeit erfolgte dennoch im Ausland.
Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung und der erfolgten Besteuerung des ausländischen Bezugs in Österreich wendete der Berufungswerber ein, dass die Tätigkeit lediglich dem Progressionsvorbehalt unterliege, da das Besteuerungsrecht aufgrund des wirtschaftlichen Arbeitgebers die Slowakische Republik innehabe.
1.1. Der Vorhalt der Behörde
In der erfolgten Ermittlung des Finanzamtes wurden folgende Fragen gestellt:
• Wer entscheidet über die...