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SWK 12, 20. April 2006, Seite 414

VwGH: Liebhaberei bei "kleiner Vermietung" EG-konform

Verwaltungsgerichtshof schließt sich der Stellungnahme der EG-Kommission vom 27. 9. 2004 in der Rs. C-246/04 an

Otto Sarnthein

Mit Erk. vom , 2004/14/0082, hat der Verwaltungsgerichtshof in Bezug auf den gemeinschaftlichen Hintergrund der Regelung betreffend die verlustträchtige Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum zum Ausdruck gebracht, dass die umsatzsteuerliche Regelung der so genannten "kleinen Vermietung" (§ 1 Abs. 2 i. V. m. § 6 LVO 1993, BGBl. Nr. 33/1993, § 28 Abs. 5 Z 4 UStG 1994) der 6. MwSt-RL 77/388/EWG nicht widerspricht. Die österreichische Regelung finde aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht ihre Deckung in Art. 13 Teil B Buchstabe b der 6. MwSt-RL, wobei die innerstaatliche Regelung betreffend die in Rede stehende Vermietung von Wohnraum (keine Umsatzsteuerpflicht, kein Vorsteuerabzug) in richtlinienkonformer Interpretation als Steuerbefreiung unter Vorsteuerausschluss zu verstehen ist.

Damit hat sich der VwGH der Stellungnahme der EG-Kommission vom in der Rechtssache C-246/04 angeschlossen. Diese Stellungnahme ist bisher - soweit bekannt - noch nicht in den Fachzeitschriften publiziert worden, weshalb hier die wesentliche Passage daraus wiedergegeben werden soll:

• Grundsätzlich stellt die Vermietung eines Gegenstandes eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Art. 4 Abs. 2 der 6. Richtlinie dar, wenn sie zur na...

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