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Umsatzsteuerrechtliche Liebhaberei und kleine Vermietung
VwGH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung
Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung einer als Liebhaberei zu beurteilende verlustträchtigen Vermietung von Wohnraum war – ausgelöst durch einen Beitrag von Rauscher und, ihm folgend, die Rechtsprechung des BFG – in jüngster Vergangenheit Gegenstand intensiver Diskussionen. Nunmehr hat der VwGH in seinem Erkenntnis vom , Ra 2014/15/0015, das Erkenntnis des BFG wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.
1. Sachverhalt und Kernaussagen des VwGH
Streitgegenständlich war eine im Jahr 2010 erworbene und fremdvermietete Eigentumswohnung. Für diese Tätigkeit waren alle Parteien unbestritten vom Vorliegen einer Liebhabereitätigkeit iSd § 1 Abs 2 LVO ausgegangen. Strittig war, ob es sich bei dieser Vermietung um eine zum Vorsteuerabzug berechtigende steuerpflichtige Tätigkeit handelt, wovon das BFG ausgegangen war.
Der VwGH hat die in der Revision vertretene Rechtsansicht, wonach zwar eine steuerbare, jedoch zwingend unecht steuerfreie unternehmerische Tätigkeit vorliegt, in vollem Umfang bestätigt. Dazu führte der VwGH aus:
„Schon [im …] Erkenntnis vom , 2004/14/0082, VwSlg 8110/F, ist der Verwaltungsgerichtshof zum Ergebnis gelangt, dass die umsatzsteuerliche Regelung der in Rede stehend...