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Umsatzsteuerliche Liebhaberei als unecht befreite Tätigkeit bei der kleinen Vermietung
Unternehmerische Tätigkeit versus unechte Steuerbefreiung
Gaedke vertritt die Meinung, dass aufgrund des klaren gesetzlichen Wortlauts und den Aussagen der Finanzverwaltung in den LRL von einer nichtunternehmerischen Tätigkeit bei der verlustträchtigen und als Liebhaberei qualifizierten kleinen Vermietung auszugehen ist. Dem ist im Lichte der VwGH-Rechtsprechung und der EuGH-Judikatur zu widersprechen.
1. Kleine Vermietung als unternehmerische Tätigkeit
Ohne erneut darzulegen, was Mayr bereits zutreffend herausgearbeitet hat, entspricht es der Ansicht des VwGH, dass eine als Liebhaberei zu beurteilende verlustträchtige Vermietung von Wohnraum als unecht steuerbefreite Tätigkeit im Sinne des UStG anzusehen ist., Denn eindeutig und zweifelsfrei erkennt der VwGH, „dass umsatzsteuerliche Liebhaberei bei Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd § 1 Abs 2 LVO vor dem Hintergrund des Gemeinschaftsrechts (Art 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten MwSt-Richtlinie) als Umsatzsteuerbefreiung (mit Vorsteuerausschluss) anzusehen ist“. Zwangsläufig muss daher die Tätigkeit auf erster Ebene überhaupt als unternehmerisch gewertet werden, sonst könnte sie nicht steuerfrei sein. Die vom VwGH dargelegte Ansicht wird auch von der Finanzverwaltung getragen: Sowohl di...