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Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019
, 2020-0.843.513, BMF-AV 2021/6.
Mit diesem Erlass wird die aws-Garantierichtlinie 2019 idF iZm dem Schwerpunkt Coronavirus-Krise um Pkt VII. (80 % De-minimis Garantien), VIII. (90 % Garantien), IX. (100 % Garantien) und X. (Inkrafttreten und Laufzeit) ergänzt.