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, 2021-0.035.212.
Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung am tritt die Konsultationsvereinbarung vom (, 2020-0.695.407) außer Kraft. Der Erlass ergänzt den , BMF-010221/0113-IV/8/2019, BMF-AV 2019/68, betreffend „b. Sonderfälle inkl. Heimarbeit (Homeoffice)“.