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AVR 5, Oktober 2020, Seite 196

Konsultationsvereinbarung über die Quellensteuerentlastung für nach Großbritannien ausgeschüttete Dividenden

avr Redaktion

, 2020-0.588.377, BMF-AV 2020/136.

Mit dieser Konsultationsvereinbarung soll vor dem Hintergrund des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union die Anwendung ähnlicher Verwaltungsvorschriften, wie sie die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom ) vorsieht, sichergestellt werden.

„1. Das nachstehende Verfahren findet Anwendung zur Geltendmachung einer Entlastung an der Quelle von der österreichischen Abzugsteuer auf Dividenden gemäß Art 10 Abs 2 lit b (i) des Abkommens, die von im Vereinigten Königreich iSd Art 4 des Abkommens ansässigen Gesellschaften gestellt werden.

2. Eine in Österreich ansässige Gesellschaft, die an eine im Vereinigten Königreich ansässige Gesellschaft Dividenden ausschüttet, welche nach österreichischem innerstaatlichem Recht (§ 98 Abs 1 Z 5 lit a EStG iVm § 93 Abs 2 Z 1 EStG) zwar der österreichischen Abzugsteuer unterliegen, jedoch gemäß Art 10 Abs 2 lit b (i) des Abkommens von dieser Abzugsteuer entlastet werden, hat für Zwecke der Entlastung an der Quelle die im österreichischen inners...

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