Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AVR 5, Oktober 2020, Seite 190

Mündliche Verkündung: Protokoll hat die wesentlichen Entscheidungsgründe zu enthalten

AVR 2020/18

§§ 275, 277 BAO

Die schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses mit vollständiger Begründung erfolgte zwar und wurde dem Beschwerdeführer [zwölf Tage nach der mündlichen Verkündung] zugestellt; dies kann aber den Mangel des Fehlens der wesentlichen Entscheidungsgründe in der mündlichen Verkündung des Erkenntnisses nicht beseitigen.

Sachverhalt: Mit Erkenntnis der BFG wurde einer Beschwerde teils Folge gegeben. Nach Abhaltung einer mündlichen Verhandlung wurde die Entscheidung gemäß § 277 Abs 4 BAO mündlich verkündet. Die Verkündung – inklusive ausführlicher Erläuterung der Entscheidungsgründe – nahm eine Dauer von etwa zweieinhalb Stunden in Anspruch. Die Protokollierung der Entscheidungsgründe in der nach § 275 Abs 7 BAO zu führenden Niederschrift war allerdings auf einen einzigen – stichwortartig gehaltenen – Absatz beschränkt. Nur unter Heranziehung der Niederschrift waren die Entscheidungsgründe daher nicht nachzuvollziehen. Zwölf Tage nach der mündlichen Verkündung wurde die schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses zugestellt. Diese umfasste insgesamt et...

Daten werden geladen...