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AVR 5, Oktober 2020, Seite 192

Forschungsprämie: Verjährungsfrist beginnt im Zeitpunkt der Geltendmachung zu laufen

AVR 2020/20

§ 108c EStG; §§ 207, 208 BAO

Für die Frage des Entstehens des Abgabenanspruchs […] ist aber zu berücksichtigen, dass die Forschungsprämie (lediglich) geltend gemacht werden kann. […] Erst diese Geltendmachung des (negativen) Abgabenanspruchs (durch Selbstbemessung) führt zum Entstehen des negativen Abgabenanspruchs. […] Mit dem Ablauf dieses Jahres beginnt demnach die Verjährung.

Sachverhalt: Die Revisionswerberin machte im Mai 2011 eine Forschungsprämie für das Jahr 2010 geltend, die noch im selben Monat am Abgabenkonto der Revisionswerberin gutgeschrieben wurde. Im November 2016 begann bei der Revisionswerberin eine Außenprüfung, die ua die Forschungsprämie 2010 umfasste. Nach Abschluss der Außenprüfung wurde die Forschungsprämie 2010 mit Bescheid vom Dezember 2017 festgesetzt. Aus der Festsetzung resultierte eine Rückforderung.

Die Revisionswerberin erhob daraufhin Beschwerde und brachte vor, dass hinsichtlich der Forschungsprämie 2010 bereits Festsetzungsverjährung eingetreten sei. Nach der Rechtsansicht der Abgabenbehörde sei der Besc...

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