Rothe

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung

Kurzkommentar

5. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4709-8

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Rothe - Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung

IV. Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses

Heinz Rothe

Übersicht


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1.
Probezeit
18
2.
Dienstzettel
912a
2.1.
Einsatzmitteilung
1315
3.
Kündigung
3.1.
Grundsätzliches
3.2.
Ausspruch, Frist, Termin
1724
3.3.
Kündigungsbeschränkung
2543
3.4.
„Wartefrist“
4454
3.5.
Andere Kündigungsgründe
5558
3.6.
Betriebe mit Betriebsrat: Vorverfahren
59, 60
3.7.
Freizeit während der Kündigungsfrist
6170
4.
Sonstige Auflösungsarten
7173
5.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod
7480

1. Probezeit

1

Eine besondere Vereinbarung einer Probezeit ist im Hinblick auf die kollektivvertragliche Regelung entbehrlich. Die Probezeit gilt daher unabhängig davon, ob dies im Dienstzettel/Dienstvertrag erwähnt wird oder nicht.

2

Die kollektivvertragliche Probezeit dauert einen Monat.

Eine vertragliche Verlängerung ist rechtsunwirksam, es sei denn, man wollte nach dem Günstigkeitsprinzip lediglich den Arbeitnehmer berechtigen, auch später noch ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis jederzeit auflösen zu können.

3

Die Probezeit berechtigt beide Partner des Arbeitsvertrages, das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu lösen. Die Absicht, das Arbeitsverhältnis zu lösen, muss deutlich erklärt werden. Eine bloße Abmeldung bei der ÖGK ...

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