Suchen Hilfe
Rothe

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020

Kurzkommentar

5. Aufl. 2023

Print-ISBN: 978-3-7073-4709-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Rothe - Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020

IV. Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses

Heinz Rothe

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.
Probezeit
1- 8
2.
Dienstzettel
9- 12a
2.1.
Einsatzmitteilung
13- 15
3.
Kündigung
3.1.
Grundsätzliches
3.2.
Ausspruch, Frist, Termin
17- 24
3.3.
Kündigungsbeschränkung
25- 43
3.4.
„Wartefrist“
44- 54
3.5.
Andere Kündigungsgründe
55- 58
3.6.
Betriebe mit Betriebsrat: Vorverfahren
59, 60
3.7.
Freizeit während der Kündigungsfrist
61- 70
4.
Sonstige Auflösungsarten
71- 73
5.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod
74- 80

1. Probezeit

1

Eine besondere Vereinbarung einer Probezeit ist im Hinblick auf die kollektivvertragliche Regelung entbehrlich. Die Probezeit gilt daher unabhängig davon, ob dies im Dienstzettel/Dienstvertrag erwähnt wird oder nicht.

2

Die kollektivvertragliche Probezeit dauert einen Monat.

Eine vertragliche Verlängerung ist rechtsunwirksam, es sei denn, man wollte nach dem Günstigkeitsprinzip lediglich den Arbeitnehmer berechtigen, auch später noch ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis jederzeit auflösen zu können.

3

Die Probezeit berechtigt beide Partner des Arbeitsvertrages, das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu lösen. Die Absicht, das Arbeitsverhältnis zu lösen, muss deutlich erklärt werden. Eine bloße Abmeldung bei der ÖGK ...

Daten werden geladen...