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Rothe

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung

Kurzkommentar

5. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4709-8

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Rothe - Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung

§ 19a Kollektivvertragliche Mindestgrundgehälter für teilzeitbeschäftigte Angestellte

Heinz Rothe

Berechnung der Gehälter von Teilzeitbeschäftigten

1

Der Ang-KV ermittelt den Teilzeitgehalt nicht nach streng mathematischen Grundsätzen, sondern ordnet ausdrücklich eine besondere Berechnungsmethode an.

Für Überlasserbetriebe gilt der Faktor 1/167, der mit der Anzahl der Wochenstunden und mit dem Wert 4,33 zu multiplizieren ist.

Beispiel

Vereinbartes Teilzeitausmaß 25 Wochenstunden, Gehalt für Vollbeschäftigung VwGr. II, nach 10 € 2.357,54. Teilzeitgehalt daher € 2.357,54 : 167 × 25 × 4,33 = € 1.467,041.

2

Dem im zweiten Absatz genannten Teilungsfaktor 1/171 für 39,5 Stunden kommt keine Bedeutung mehr zu, da dieser Faktor nur für die im Jahr 2004 geltende 39,5-Stundenwoche zur Anwendung gelangte (siehe auch § 5 Rz. 16).

Berechnungsgrundlage für Mehrstunden

3

Der gleiche Teilungsfaktor 1/167 gilt auch als Berechnungsgrundlage der Mehrarbeitsstunden. Der Bezug für eine Mehrarbeitsstunde beträgt unter den obigen Annahmen daher € 14,12 (€ 2.357,54 : 167).

4

Die angeordnete Berechnungsmethode bezieht sich ausschließlich auf Teilzeitbeschäftigte und ist nicht anzuwenden, wenn es um die Ermittlung eines Grundstundenlohn...

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