TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Rothe

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung

Kurzkommentar

5. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4709-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Rothe - Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung

§ 10 Reiseaufwandsentschädigung

Heinz Rothe

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.
Grundsätzliches
13
2.
Dienstreise von Angestellten, die im Überlasserbetrieb selbst beschäftigt sind
49
3.
Dienstreise der überlassenen Angestellten
1019
4.
Dienstreise (Entsendung durch den Beschäftiger)
2027

1. Grundsätzliches

1

§ 10 Ang-KV regelt die Reiseaufwandsentschädigungen im Zusammenhang mit einer Dienstreise der Angestellten.

2

Achtung

Für die Überlasserbetriebe gilt hier eine für die Praxis relevante Abweichung, nämlich der Absatz 7, der genauer erläutert wird.

3

Der Überlasser muss bei Dienstreisen seiner Angestellten unterscheiden:

  • Angestellte, die im Überlasserbetrieb selbst beschäftigt werden: es gelten die Ziffern 1–6 des § 10 Ang-KV

  • Angestellte, die an Beschäftiger überlassen werden: es gilt § 10 Ziffer 7 lit. a) und b) Ang-KV

2. Dienstreise von Angestellten, die im Überlasserbetrieb selbst beschäftigt sind

4

Im letzten Halbsatz des § 10 Ziffer 7 Ang-KV wird auf die Ziffern 1 bis 6 rückverwiesen. Daher gelten alle Detailregelungen des Ang-KV für die Dienstreisen der Angestellten, die nicht überlassen werden, also insbesondere für Disponenten, Kundenberater und sonstige Angestellte, wenn sie der Überlasser auf Dienstreise entsendet.

5

Der KV-Tex...

Daten werden geladen...