Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung
5. Aufl. 2023
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XVa. Weiterbildung
Übersicht
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1. Lehrabschlussprüfung
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Da in einem Überlasserbetrieb eine Lehrausbildung lediglich im Angestellten-Beruf „Personaldienstleister“ möglich ist, wird diese Regelung nur für Arbeiter in Frage kommen, die z.B. während der Beschäftigungsdauer eine vom SWF geförderte Facharbeiterausbildung absolvieren.
2. Ausbildungsmaßnahmen
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Bildungsfreistellung für Pflege- und Betreuungsberufe
Für bestimmte Pflege- und Betreuungsberufe sind Fortbildungsmaßnahmen gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Derartige Weiterbildungsvorschriften ergeben sich für Pflege- und Betreuungsberufe aus dem Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz (GuKG).
Da dem Überlassungsunternehmen diese „Pflege-Überlassung“ grundsätzlich erlaubt ist, muss auch für eine entsprechende Angleichung der Bildungsvorschriften gesorgt werden. Dies geschieht mit dieser Regelung.
Nur für gesetzlich vorgeschriebene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ist eine bezahlte Freistellung von acht Stunden pro Arbeitsjahr vorgesehen.
Voraussetzung für den bezahlten Freistellungsanspruch ist eine mindestens dreimonatige Betriebszugehörigkeit beim Überlasser.
Der Anwendungsbereich dieser Bestim...