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Rothe

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung

Kurzkommentar

5. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4709-8

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Rothe - Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung

XI. Betriebliches Vorschlagswesen

Heinz Rothe

Das Arbeitsverfassungsgesetz ermöglicht den Abschluss von freiwilligen Betriebsvereinbarungen über das betriebliche Vorschlagswesen.

Dieser Begriff ist weit zu verstehen und wird auch durch den etwas anders lautenden Text des KVAÜ nicht eingeschränkt. Die Betriebsvereinbarung kann auf sämtliche Vorschläge von Seiten des Arbeitnehmers Bezug nehmen, die den Arbeitsprozess, die Arbeitsbedingungen oder das Arbeitsergebnis positiv beeinflussen (Reissner, Zeller Kommentar, Rz. 76–78 zu § 97 ArbVG).

Vergütungen für Verbesserungsvorschläge sind ab nicht mehr steuerfrei. Die Begünstigung nach § 67 Abs. 7 EStG wurde gestrichen.

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