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Bayer/Bayer

GBG I Grundbuchsgesetz

Entscheidungssammlung und Praxisanmerkungen zu GBG, AllgGAG, LiegTeilG, GUG und ERV 2006

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4267-3

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Bayer/Bayer - GBG I Grundbuchsgesetz

§ 62

Anmerkung

1) Zur Rekursfrist siehe § 123 Abs 1.

2) Siehe Anmerkung 1 zu § 61.

Rechtsprechung

1. Da eine Grundbuchseintragung im unmittelbaren Verhältnis zwischen dem Eingetragenen und dem durch die Eintragung in seinen Rechten Verletzten keine Publizitätswirkung erzeugt, stehen für die Anfechtung einer zu Unrecht bewilligten Einverleibung des Eigentumsrechts gemäß § 62 GBG iVm § 1479 ABGB dreißig Jahre zur Verfügung. (RIS-Justiz RS0105993)

2. Eine unzulässige Eintragung kann (zum Unterschied von einer materiell unrichtigen) niemals durch Zeitablauf wirksam werden. (RIS-Justiz RS0060730)

3. Der Naturalbesitzer des in Wahrheit gar nicht veräußerten, dem Gutsbestand einer anderen Liegenschaft nur irrtümlich zugeschriebenen Grundstücks kann vom Buchbesitzer die Herausgabe verlangen, weil dieser – mangels gültigen Rechtstitels für den Erwerb – gar nicht Eigentümer geworden ist. Ein solcher Mangel des Erwerbstitels hindert den Übergang des Eigentums und hat zur Folge, dass sich jedermann auf die Ungültigkeit der Eigentumseinverleibung berufen kann, solange die Eintragung nicht durch Verschweigung der Löschungsklage unanfechtbar geworden ist. (RIS-Justiz RS0097150)

4. Die absolute Nichtigkeit des der grundbüc...

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