VbVG | Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
2. Aufl. 2020
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§ 29 Verweisungen
1
Der erste Absatz des § 29 bestimmt, dass die im VbVG verwiesenen Normen in ihrer jeweils geltenden Fassung zu verstehen sind. Er erhält also einen dynamischen Verweis.
2
Entsprechend der Anordnung im zweiten Absatz sind auch die Ausführungen in diesem Kommentar zu verstehen (normativ nicht verbindliches Ersuchen des Verfassers).