VbVG | Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
2. Aufl. 2020
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§ 24 Rechtsmittel
Weitere Rechtsquellen
§ 195 FinStrG idF BGBl I 2018/32 (Sonderbestimmungen für das Verfahren wegen gerichtlich strafbarer Finanzvergehen)
§ 56 FinStrG idF BGBl I 2019/104, gültig ab (Verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren)
Beide abgedruckt zu § 13
Literatur
Siehe dazu grundsätzlich im Allgemeinen Literaturverzeichnis die Werke zum Strafprozessrecht (Rechtsmittelverfahren); ferner Grohmann/Scheck, Die bisherige Rechtsprechung zur Bindung des Strafrichters an entscheidungsrelevante Präjudizien im Hinblick auf die Besonderheiten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes, in: Unternehmensverteidigung und Prävention im Strafrecht, Verbandsverantwortlichkeit und Risikomanagement am Beispiel von Krankenanstalten, hrsg von Hilf/Pateter/Schick/Soyer (2007) 259 ff (siehe auch den gleichlautenden Aufsatz in RZ 2007, 234 ff); Öner, Die praktische Anwendung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) – Anwendungszahlen und prozessuale Besonderheiten im Verfahren gegen Verbände, JSt 2019, 501 ff.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Rechtsmittelsystem der StPO | |||
II. | Rechtsmittel gegen Urteile | |||
A. | Allgemeines | |||
B. | Rechtsmittellegitimation | |||
C. | Bezeichnungspflicht und Ausführung von Nichtigkeitsgründen | |||
D. | Prüfungsumfang und amtswegige Wahrnehmung | |||
1. | Amtswegige Wahrnehmung (§ ... |