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Steininger

VbVG | Verbandsverantwortlichkeitsgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-3391-6

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Steininger - VbVG | Verbandsverantwortlichkeitsgesetz

§ 20 Einstweilige Verfügungen

Weitere Rechtsquellen

§ 195 FinStrG idF BGBl I 2018/32 (Sonderbestimmungen für das Verfahren wegen gerichtlich strafbarer Finanzvergehen)

§ 56 FinStrG idF BGBl I 2019/104, gültig ab (Verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren)

Beide abgedruckt zu § 13

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Anwendungsvoraussetzungen
A.
Dringender Tatverdacht
2
B.
Zu verhängende Verbandsgeldbuße
3, 4
C.
Absicherung der Einbringung
5
D.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
6
III.
Teilweise Absicherung
7
IV.
Sicherungsmittel und Verfahren (§ 115 Abs 4 bis Abs 6 StPO)
810
V.
Besonderheiten für Finanzvergehen
A.
Gerichtlich zu ahndende
11, 12
B.
Verwaltungsbehördlich zu ahndende

I. Allgemeines

1

Inhaltlich orientiert sich die einstweilige Verfügung des § 20 an der in § 109 Z 2 StPO und § 115 Abs 1 Z 3 StPO geregelten Beschlagnahme, auf die auch ausdrücklich verwiesen wird (vgl etwa Hilf/Zeder, WK-StGB, VbVG § 20/2).

Nach § 109 Z 2 StPO ist Beschlagnahme entweder eine gerichtliche Entscheidung auf Begründung oder Fortsetzung einer Sicherstellung nach Z 1 (lit a) od...

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